[11.12.2015] 



Mit Urteil vom 20.11.2015 hat das Landgericht Düsseldorf in einem von uns geführten Rechtsstreit klargestellt, dass der sogenannte laufzeitunabhängige Individualbeitrag, den die Targobank bei Vergabe von Individual-Krediten anstelle von ausdrücklich benannten Bearbeitungsgebühren verlangt hat, an die Kunden zurückerstattet werden muss.