[26.02.2018] 



Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner stirbt, muss der Hinterbliebene innerhalb kurzer Zeit viele Formalien klären. Dazu gehört auch die Frage, was aus der Mietwohnung wird, in welcher beide den gemeinschaftlichen Hausstand geführt haben. Für die Rechtsfolgen ist entscheidend, wer Partei des Mietvertrages war.