[01.10.2019] Arbeitnehmer an Bauunternehmen für Bauarbeiten zu verleihen ist gesetzlich untersagt. Allerdings dürfen Arbeitskräfte an Unternehmen verliehen werden, die nicht zum Bauhauptgewerbe gehören, und zwar selbst für Bautätigkeiten. (Voraussetzung ist natürlich, dass das Verleihunternehmen eine Erlaubnis besitzt.) Dann allerdings stellt sich die Frage nach Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau).