[28.03.2017] Die Serie von Gerichtsentscheidungen, nach denen die Widerrufsbelehrungen der Kreissparkasse Köln nicht eindeutig genug sind, reißt nicht ab. Erneut hat das Landgericht Köln in einer inzwischen rechtskräftigen Entscheidung festgestellt, dass hierdurch die Widerrufsfrist praktisch unbeschränkt weiterlief. Erst durch die gesetzliche Änderung dürfte das Widerrufsrecht am 21. Juni 2016 geendet haben.