[22.06.2015] Nach Scheitern der Ehe – wie aber auch einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – ergeben sich oft Probleme daraus, dass ein Ehegatte dem anderen die Aufnahme von Bankkrediten durch Einräumung von dinglichen Sicherheiten (Grundschulden, Hypotheken) auf seinem eigenen Grundbesitz ermöglicht hat (Bundesgerichtshof, Urteil vom 4.3.2015, Az. XII ZR 61/13).