[13.01.2021] Das EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen hat es in sich und stärkt die Rechte der Autokäufer im Abgasskandal (Az.: C-693/18). Der Europäische Gerichtshof stellte mit Urteil vom 17. Dezember 2020 fest, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind und es davon nur wenige Ausnahmen gibt.