[23.11.2015] 



Gehört laut Vertrag zu einer Mietwohnung auch eine Einbauküche, verpflichtet sich der Vermieter, defekte Elektrogeräte zu ersetzen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Mieter den Schaden beispielsweise am Herd, am Ofen oder der Geschirrspülmaschine nicht selbst verursacht hat.