[12.11.2015] 



Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. Juli 2015 (Az. IV ZR 448/14) die Rechte von Versicherungsnehmern gestärkt und nunmehr entschieden, welche Kostenpositionen ein Versicherer anrechnen kann, wenn ein Versicherungsvertrag nach dem sogenannten Policenmodell nach Widerspruch durch den Versicherungsnehmer rückabgewickelt wird. Das Gericht hat damit erstmals geklärt, was Versicherungsgesellschaften nach einem Widerspruch an Prämien und Zinsen an den Kunden zurückzahlen müssen.