[24.11.2016] Personen, die bei einem Autounfall verletzt werden, haben in vielen Fällen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Unfallverursacher. Dem Schmerzensgeld kommt eine Ausgleichsfunktion für die erlittenen immateriellen Schäden zu – also die Gesundheitsverletzung, Schmerzen, Beeinträchtigungen des Alltagslebens etc. in Folge des Unfalls.