[19.02.2016] Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist seit 2014 entschieden, dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren in Verbraucherdarlehensverträgen unzulässig ist. Der Kunde kann diese Gebühr zurückverlangen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Bearbeitungsentgelte, die vor dem 31.12.2012 von der Bank vereinnahmt wurden, sind somit verjährt, es sei denn die Verjährung wurde gehemmt.