[23.07.2021] Stellen Sie sich vor, Sie heiraten. Sie vereinbaren einen Ehevertrag, bei dem Sie für den Fall der Scheidung sowohl den Versorgungsausgleich als auch den nachehelichen Unterhalt gegenseitig ausschließen – schließlich sind sie beide berufstätig und können für sich selbst sorgen. Dann bekommen Sie zwei Kinder. Sie (nicht Ihr Mann) bringen die Kinder zur Welt, legen Ihre Arbeit nieder und wandeln sich zur Hausfrau.