[18.10.2016] 



Kauft der Mieter die vorhandene Einbauküche von seinem Vormieter, wird er Eigentümer der Küche. Er ist dann selber für Instandhaltung, Reparaturen und den Ersatz defekter Geräte verantwortlich. Bei seinem Auszug muss der Mieter die Einbauküche abbauen und mitnehmen, wenn er sie nicht an seinen Nachmieter oder den Eigentümer verkaufen kann.