[08.02.2016] 



Treten am oder im Haus während der Mietzeit Mängel oder Schäden auf, ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet. Es sei denn, im Mietvertrag wurde wirksam vereinbart, dass der Mieter die Kosten für kleinere Instandsetzungen und Kleinreparaturen übernehmen muss.