[07.11.2017] Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 13. September 2017 festgestellt, dass eine Standard-Widerrufsbelehrung der DSL Bank aus einem Darlehensvertrag vom 18. Januar 2007 einen schwerwiegenden Fehler aufweist. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass die Kläger ihr Widerrufsrecht nach über acht Jahren noch wirksam ausüben konnten.