[23.11.2018] 



Der Ehemann, der keine Einwilligung zu einer in Deutschland unzulässigen Embryonenspende erteilt, kann seine rechtliche Vaterschaft anfechten. Dieses Recht räumten die Richter am Oberlandesgericht in Frankfurt am Main einem anfechtenden Vater ein, nachdem seine Einwilligung zur künstlichen Befruchtung im Prozess ungeklärt blieb.