[25.10.2016] Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 06. Oktober 2016 - 10 O 376/15 - die Deutsche Kreditbank AG (DKB) zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrages verurteilt und Nutzungsersatz von 2,5 Prozentpunkten über Basiszins zuerkannt. Die Kläger hatten am 8./11. März 2006 zum Zwecke der Finanzierung eines Vermietungsobjekts einen Darlehensvertrag über einen Betrag von 177.680,00 Euro mit der DKB geschlossen. Die Kläger - ein Ehepaar aus Baunatal in der Nähe von Kassel - wurden von HAHN Rechtsanwälte vertreten.