[14.04.2016] 



Die Betroffene des Betreuungsverfahrens ist geistig behindert. Ihre Mutter, die im Jahr 2008 verstarb, errichtete zu Gunsten der Betroffenen ein so genanntes Behindertentestament. Zielsetzung eines derartigen Testamentes ist es, dem begünstigten Kind aus dem elterlichen Nachlass möglichst viele wirtschaftliche Vorteile direkt zufließen zu lassen, ohne dass der Staat – insbesondere die Träger der staatlichen Sozialversicherung – auf dieses Vermögen zugreifen können.