[09.01.2020] Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Wohnraum nur unter strengen Voraussetzungen kündigen, z. B. wegen Eigenbedarfs, wenn er die Räume für sich oder seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt. Stimmen diese Voraussetzungen nicht, kann der Vermieter schadensersatzpflichtig werden.