[08.08.2018] 



Keine Frage: Bankkunden müssen mit Kontodaten und ihrer PIN sorgfältig umgehen. Werden sie Opfer eines Betruges, müssen sie das im Zweifel auch belegen können. Waren die Daten zum Tatzeitpunkt aber nachweislich im Besitz des Kunden, muss das Geldinstitut einen entstandenen Schaden ersetzen, wie eine Entscheidung des Landgerichts Kiel zeigt (Az.: 212 O 562/17).