[13.07.2015] Vom Erblasser benachteiligte Familienmitglieder, die ein Testament nicht akzeptieren wollen, stellen nach dem Erbfall immer wieder die Behauptung auf, dass „das Testament unwirksam ist, weil der Erblasser testierunfähig gewesen sei“. Der Nachweis einer Geschäftsunfähigkeit ist aber nur schwer zu führen. Bloße Behauptungen „ins Baue hinein“ werden von den Gerichten nicht weiter verfolgt.