[28.06.2016] 



Das weltbekannte Lied „Happy Birthday“ ist nach einem jahrelangen Gerichtsstreit nun rechtefrei und damit Allgemeingut. Ein Richter in Los Angeles stimmte am Montag einer schon vor Monaten ausgehandelten Einigung zwischen dem Musikgiganten Warner und den Klägern offiziell zu. Dies sei ein „großer Sieg“ für die Öffentlichkeit und für Künstler, die das Lied in ihren Werken verwenden wollten, teilte einer der Klägeranwälte, Daniel Schacht, mit.