[29.05.2019] 



Fehlen Aufbruchsspuren, wenn Diebe Dinge aus dem Auto stehlen, haben Opfer oft schlechte Karten. Wurde die Verriegelung mit Hilfe elektronischer Tricks manipuliert, müssen sie beweisen, dass ihr Auto verschlossen war. Dann kann eine Hausratversicherung einspringen. Das zeigt ein Fall des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 32 C 2803/18 (27)).