[10.03.2016] Der Bundesgerichtshof stärkt mit Urteil vom 19.01.2016 - XI ZR 103/15 - Kreditnehmer, deren Darlehen von der Bank vorzeitig wegen Zahlungsverzugs gekündigt worden ist, den Rücken. Das Gesetz schließt laut BGH aufgrund einer Sonderregelung im Verbraucherkreditrecht die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus. Damit ist nun höchstrichterlich entschieden, dass Banken und Sparkassen zu Unrecht auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bestanden haben.