[06.09.2019] 



Falschparker können sich gegen zu hohe Abschleppkosten wehren. Ein Gericht kann dann eine angemessene Höhe der Kosten schätzen. Und zwar etwa dann, wenn es der Ansicht ist, dass es in der betreffenden Stadt keinen ausreichenden Wettbewerb in der Branche gibt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 472 C 8222/18).