[14.09.2017] 



Eintrittsgebühren für zwei Strände der niedersächsischen Nordseeküste sind weitgehend rechtswidrig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az. 10 C 7.16). Damit müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob die von ihnen erhobenen Strandgebühren möglicherweise gegen das Recht verstoßen.